Smart Knowledge Hub - Nutzungsbedingungen (Clickwrap Agreement)

Modified on: 2023-03-20 15:38:26 +0100


Die Nutzungsbedingungen als PDF finden SIe hier als Download: https://smartknowledgehub.net/clickwrap-agreement/


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Nutzungsbedingungen

(Clickwrap Agreement)

 

Smart Knowledge Hub 

Wissen das ankommt.

relevant – zur richtigen Zeit – am richtigen Ort

 

 

Pokeshot GmbH

Rudower Chaussee 17

12489 Berlin

 

-nachfolgend „Pokeshot"

 

betreffend der Nutzung des Smart Knowledge Hub - SaaS Systems.

 

 

  1. Präambel 

 

Der Kunde möchte Lerninhalte, Information und Wissen effizient vermitteln. Pokeshot stellt dem Kunden hierfür ein cloudbasiertes System unter dem Namen Smart Knowledge Hub (nachfolgend

„SKH" oder „Smart Knowledge Hub" genannt) zur Verfügung, dass der Kunde zur

Wissensvermittlung nutzen kann. Smart Knowledge Hub fokussiert sich dabei auf die für

SKH wichtigsten Funktionen. Vor diesem Hintergrund schließen die

Vertragsparteien folgenden Software-as-a (SaaS)-Servicevertrag zu Smart Knowledge Hub ab,

welcher nachfolgend kurz „Vertrag" genannt wird.

 

  1. Vertragsgegenstand 

 

2.1 Pokeshot stellt dem Kunden eine cloudbasierte Software-as-a-Service-Lösung in Form des

SKHs zur Verfügung. Der Kunde kann in dieses SKH eigene

Wissensinhalte einspielen oder auch, soweit diese Funktion bereitsteht, innerhalb der

Software Inhalte erzeugen. Smart Knowledge Hub verwaltet diese Inhalte und stellt sie Nutzern

bereit. Nutzer können die Lerninhalte über mobile Endgeräte oder Computer einsehen und

durchlaufen. Dabei speichert Smart Knowledge Hub für den Kunden Ergebnisse des Nutzers, wie z.B.

Lernstandinformationen. Bei mobilen Endgeräten ist für das Durchlaufen der Lerninhalte eine

Online-Verbindung nicht zwingend erforderlich.

 

2.2 Die Beseitigung von Störungen und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung seitens

des Kunden, durch Einwirkung Dritter oder durch höhere Gewalt verursacht werden, ist nicht

Gegenstand dieses Vertrags, kann aber im Einzelfall gegen gesonderte Vergütung vereinbart

werden. Gleiches gilt für Schäden und Störungen, die durch Umweltbedingungen am

Aufstellungsort, durch Fehler oder Nichtleistung der Stromversorgung, fehlerhafte Hardware

oder sonstige, nicht von Pokeshot zu vertretenden Einwirkungen verursacht werden.

 

  1. Leistungen von Pokeshot 

 

3.1 Die Anlage 2: Leistungsbeschreibung beschreibt das durch Pokeshot bereitgestellte SKH mit

Namen Smart Knowledge Hub.

 

3.2 Der Kunde erhält nach Abschluss des Vertrags Zugang zu Login-Daten, mit denen er

Smart Knowledge Hub nutzen kann. Jeder Nutzer des SKH muss als solcher in diesem angemeldet

sein. Pokeshot hat das Recht, einmal jährlich oder im Falle eines begründeten Anlasses beim Kunden

eine Überprüfung durchzuführen oder durchführen zu lassen, um festzustellen, ob der

vereinbarte Nutzungsumfang eingehalten wird.

 

3.3 Pokeshot erbringt neben der Bereitstellung des SKH ferner Leistungen im Bereich

(a) Fortentwicklung, (b) Störungshilfe/Fehlerbeseitigung und (c) Support.

 

3.3.1 Im Rahmen der Fortentwicklung entwickelt Pokeshot das SKH in Bezug auf Qualität und

Modernität fort, passt es an geänderte Anforderungen an, bearbeitet Fehler, um

die geschuldete Qualität aufrechtzuerhalten und überlässt dem Kunden hieraus

entstehende neue Versionen des SKH. Miterfasst sind kleinere

Funktionserweiterungen, aber keine Funktionsbeschränkungen.

 

3.3.2 Im Rahmen der Störungshilfe/Fehlerbeseitigung ist Pokeshot verpflichtet, vom Kunden

gemeldete Fehler der Software zu untersuchen und etwaige Fehler zu beseitigen.

Voraussetzung für die Fehlersuche und Fehlerbeseitigung ist die Erfüllung der dem

Core Learning Production Servicevertrag Smart Knowledge Hub Seite 2 von 22 Kunden gemäß § 5 obliegenden Mitwirkungspflichten. Die Fehlerbeseitigung erfolgt nach Maßgabe von Ziffer 6.

 

3.4 Pokeshot verpflichtet sich ferner dazu, dem Kunden bzw. dem Personal des Kunden Support zu

leisten.

 

3.5 Pokeshot stellt die für die Nutzung des SKH erforderlichen Schnittstellen und technischen

Dokumentationen in angemessenem Umfang und Qualität digital zur Verfügung.

 

3.6 Der Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte richtet sich nach § 9.

 

3.7 Nicht vom Vertrag erfasste zusätzliche Leistungen übernimmt Pokeshot gegebenenfalls auf der

Basis einer gesonderten Beauftragung. Die Berechnung erfolgt dann nach den zum Zeitpunkt

der entsprechenden Beauftragung gültigen Stundensätzen von Pokeshot.

 

 

  1. Zusätzliche Dienstleister 

 

4.1 Pokeshot nutzt zur Bereitstellung von Smart Knowledge Hub die Microsoft Azure Cloud. Hierzu besteht ein Vertragsverhältnis mit Microsoft Deutschland GmbH, Walter-Gropius-Strasse 5,

80807 München, Deutschland. Der Kunde stimmt der Verwendung dieses Dienstleisters zu.

4.2 Pokeshot kann die Leistungen teilweise oder insgesamt von Dritten erbringen lassen. Sie wird dem Kunden auf Anfrage eine Liste der jeweils eingesetzten Dienstleister zur Verfügung stellen.

Sollte ein Dienstleister mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten betraut sein,

kann dieser nur nach vorheriger Zustimmung durch den Kunden eingesetzt werden.

 

 

  1. Leistungen und Mitwirkungspflichten des Kunden 

 

5.1 Der Kunde startet die Nutzung von Smart Knowledge Hub nach Bereitstellung des SKU, es sei denn, die Parteien stimmen eine längere Frist für die Implementierung ab.

5.2 Der Kunde stellt die für den Betrieb des Dienstes erforderlichen Schnittstellen in angemessenem Umfang und Qualität zur Verfügung.

5.3 Der Kunde unterstützt POKESHOT bei der technischen und fachlichen Problemanalyse und der Störungsbeseitigung.

5.4 Der Kunde ist für die Speicherung und Aufbewahrung der von POKESHOT erhobenen Daten selbst verantwortlich; es sei denn, der Kunde hat POKESHOT mit der Speicherung beauftragt.

5.5 Der Kunde ist verpflichtet, die übergebenen Login-Daten sorgfältig aufzubewahren und niemandem außer den berechtigten Nutzern zu überlassen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, die berechtigten Nutzer durch geeignete Maßnahmen zur sorgfältigen Aufbewahrung zu verpflichten und ihnen die Überlassung der Login-Daten an Dritte zu verbieten.

5.6 Der Kunde wird auftretende Fehler an Smart Knowledge Hub POKESHOT unverzüglich mitteilen und diese bei der Fehleruntersuchung und Fehlerbeseitigung im Rahmen des Zumutbaren unterstützen. Hierzu gehört es insbesondere, POKESHOT auf dessen Anforderung in Schrift- oder Textform Mängelberichte vorzulegen und sonstige Daten und Protokolle bereitzustellen, die zur Analyse des Fehlers geeignet sind.

5.7 Der Kunde muss bei der Nutzung des SKH, insbesondere beim Einstellen von Informationen alle einschlägigen Rechtsvorschriften beachten. Er darf insbesondere nur solche Informationen einstellen, zu deren Einstellung er berechtigt ist. POKESHOT kann eingestellte Informationen jederzeit aus dem SKH entfernen.

5.8 POKESHOT prüft vom Kunden eingestellte Informationen nur dann auf rechtliche Zulässigkeit, wenn ein Dritter ihm gegenüber geltend macht, durch eingestellte Informationen in eigenen Rechten verletzt worden zu sein.

  1. Dokumentationen / Support

6.1 Statt eines Benutzerhandbuchs stellt POKESHOT dem Kunden Informationen über die Nutzung des SKH online bereit.

6.2 In Abhängigkeit des gebuchten Smart Knowledge Hub-Tarifs erhält der Kunde telefonisch und/oder per E-Mail Hilfestellung bei Störungen an der Software und bei Bedienproblemen.

6.3 Der Support (HelpDesk) ist unter https://support.pokeshot-smz.com/  verfügbar. Probleme werden als Ticket unter https://support.pokeshot-smz.com/support/tickets/new gemeldet und enthalten alle zur Analyse notwendigen Information, um das Problem nachvollziehen zu können sowie den Kundennamen und die verwendete  Browser-Version. Der Support ist auch per Email unter <support@pokeshot.com zu erreichen. Tickets die via Email gemeldet werden als „niedrig“ priorisiert.

 

  1. Verfügbarkeit

7.1 Das SKH ist verfügbar, wenn kein Fehler der Fehlerklasse 1 oder 2 vorliegt (im Folgenden: „Verfügbarkeit des SKH“) und die Nichtverfügbarkeit nicht auf Wartungsarbeiten nach Abs. 3 zurückzuführen ist.

7.2 POKESHOT schuldet eine Verfügbarkeit des SKH von 99% im Jahresmittel bezogen auf ein Vertragsjahr. Ist die Vertragslaufzeit kürzer als ein Jahr, so schuldet POKESHOT eine Verfügbarkeit in Höhe von 99% bezogen auf die Vertragslaufzeit in ganzen Tagen.

7.3 POKESHOT ist berechtigt, in der Zeit von 6:00-9:00 Uhr oder 22:00-6:00 Uhr für insgesamt 10 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen.

7.4 Die Fehlerbehebung erfolgt wochentags außerhalb der Wartungszeiten wie folgt:

 

Fehlerklasse

Reaktionszeit und Beginn 

mit der Fehlerbehebung 

 

Fehlerklasse 1: Schwerer Fehler

Definition: Die Nutzung der Software ist insgesamt nicht mehr

möglich.

24 Stunden

 

Fehlerklasse 2: Mittelschwerer Fehler

Definition: Die Nutzung der Software ist hinsichtlich eines oder

mehrerer Teile nicht, mehr möglich oder stark eingeschränkt.

Die Software ist aber zumindest teilweise noch benutzbar.

72 Stunden

 

Fehlerklasse 3: Leichter Fehler

Alle Fehler, die nicht einer anderen Fehlerklasse zuzuordnen

sind.

Im Rahmen des nächsten

Update-Zyklus

 

 

 

7.5 Die Reaktionszeit nach Abs. 4 beginnt ab Kenntnis durch Pokeshot oder ab Zugang einer

Fehlermeldung durch den Kunden.

 

 

  1. Vergütung 

 

8.1 Der Kunde wählt zur Nutzung des Smart Knowledge Hub einen Tarif (nachfolgend „Tarif" oder

„Paket").

 

8.2 Der Kunde vergütet Pokeshot die Leistungen entsprechend der festgelegten Preise zuzüglich Umsatzsteuer. Alle anfallenden Gebühren beziehen sich auf eine durch den Kunden genutzte Lizenz von Smart Knowledge Hub.

 

8.3 Ein Upgrade in den nächsthöheren Tarif ist mit einem Vorlauf von 15 Kalendertagen zum

nächsten Ersten eines Monats möglich. Dem Kunden wird hierfür die Differenz zwischen der

Setup-Gebühr seines neuen Tarifs und der Setup-Gebühr seines bisherigen Tarifs in Rechnung

gestellt. Ein Downgrade in einen kleineren Tarif ist ausschließlich zum Ende der

Vertragslaufzeit möglich.

 

8.4 Im Pauschalpreis nicht enthalten sind Pflegearbeiten, die aufgrund von Fehlbedienung oder

fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Beschädigung oder Veränderung des SKH entstanden sind.

Diese Pflegearbeiten werden auf Basis der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung allgemein

gültigen Stundensätze von Pokeshot nach entstandenem Zeitaufwand berechnet.

 

8.5 Pokeshot stellt dem Kunden jeweils für die 12 nachfolgenden Monate der Vertragslaufzeit eine

Rechnung. Die Zahlungsfrist beträgt 7 Kalendertage nach Rechnungsstellung.

 

8.6 Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Kunden gegen Ansprüche der Pokeshot aus

diesen Verträgen oder damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen ist nur

statthaft, sofern die fällige Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

 

 

  1. Nutzungsrechte 

 

9.1 Pokeshot räumt dem Kunden für die Laufzeit dieses Vertrags das entgeltliche, nicht ausschließlich, nicht übertragbare und nicht unter lizensierbare Recht ein, das SKH auf den Systemen der Pokeshot entsprechend dem gewählten Tarif zu nutzen. Eine Überlassung der Vertragssoftware an den Kunden erfolgt nicht.

 

9.2 Der Kunde erhält an den Vertragsgegenständen, die ihm Pokeshot im Rahmen seiner

Pflegeverpflichtungen nach diesem Vertrag überlässt, ebenfalls ein Nutzungsrecht. Pokeshot stellt

den Kunden von Ansprüchen frei, die von Dritten wegen der Benutzung des SKH geltend

gemacht werden können.

 

9.3 Der Kunde wird das SKH von Pokeshot nicht analysieren, nachbauen oder in irgendeiner Art

vervielfältigen oder veröffentlichen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass alle Rechte an

dem SKH bei Pokeshot liegen.

 

9.4 Nimmt der Kunde Vertragsgegenstände in Benutzung, die frühere ersetzen sollen, so erlischt

das Nutzungsrecht an dem ersetzten Vertragsgegenstand.

 

 

  1. Vertragsänderungen (Change Requests) 

 

10.1 Beide Parteien können Änderungen dieses Vertrags nach Maßgabe der folgenden Regelungen

verlangen: Pokeshot kann Leistungen ohne Durchführung eines Änderungsverfahrens ändern,

soweit sich die Änderungen zwar auf in den Anlagen zu diesem Vertrag beschriebene

Leistungen oder Funktionalitäten beziehen, diese Leistungen/Funktionalitäten de facto

jedoch nicht von dem Kunden in Anspruch genommen werden oder die Änderungen keine

Auswirkungen auf technische Schnittstellen des Kunden haben.

 

10.2 Jede Partei ist auf Verlangen der jeweils anderen Partei zur Abgabe eines Änderungsangebots

verpflichtet, soweit die verlangten Änderungen vertragsgegenständliche Leistungen

betreffen.

 

10.3 Das Änderungsangebot soll eine Kostenschätzung, Angaben zu der Veränderung der

Vergütung und Plantermine zur Umsetzung des Änderungsverlangens beinhalten.

 

10.4 Die Umsetzung eines Änderungsverlangens erfordert die Zustimmung beider Parteien. Das

Änderungsverfahren endet im Falle der Einigung der Parteien mit dem Abschluss einer

Änderungsvereinbarung. Der Abschluss einer Änderungsvereinbarung bedarf der Schriftform.

 

 

  1. Gewährleistung 

 

11.1 Für Mängel des SKH, die bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist Pokeshot nur verantwortlich, wenn Pokeshot diese zu vertreten hat. Im Übrigen richten sich die

Gewährleistungsansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

11.2 Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb einer Frist von zwei Jahren ab

Zugang der Mängelanzeige.

 

 

  1. Haftung von Pokeshot

 

12.1 Pokeshot haftet im Rahmen dieses Vertrags dem Grunde nach nur für Schäden, (a) die Pokeshot oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig

herbeigeführt haben bzw. die (b) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der

Gesundheit durch eine Pflichtverletzung von Pokeshot oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder

Erfüllungsgehilfen entstanden sind. Pokeshot haftet ferner, (c) wenn der Schaden durch die

Verletzung einer Verpflichtung von Pokeshot entstanden ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße

Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde

regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht).

 

12.2 Pokeshot haftet in den Fällen des Absatzes 1, Buchstaben (a) und (b) der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen ist der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden

begrenzt.

 

12.3 In anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen ist die Haftung von Pokeshot unabhängig vom

Rechtsgrund ausgeschlossen.

 

12.4 Die Haftungsregelungen in vorstehenden Absätzen gelten auch für eine persönliche Haftung

der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Pokeshot.

 

12.5 Soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz aus der Übernahme einer Garantie

oder wegen arglistiger Täuschung in Betracht kommt, bleibt sie von den vorstehenden

Haftungsregelungen unberührt.

 

  1. Vertragsdauer und Laufzeit des Vertrags 

 

13.1 Der Vertrag wird für die Dauer von 12 Monaten geschlossen. Er verlängert sich automatisch

jeweils um weitere 12 Monate; es sei denn, eine Partei kündigt den Vertrag mindestens

3 Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit.

 

13.2 Vertragszeitraum und Abrechnungszeitraum beginnen ab Zugang der Bestellung (Order).

 

13.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf zu ihrer

Wirksamkeit der Schriftform.

 

 

  1. Vertraulichkeit 

 

Die Parteien behandeln alle Informationen vertraulich, die sie im Rahmen der

vertragsgegenständlichen Zusammenarbeit voneinander erhalten. Dies gilt nicht für öffentlich

zugängliche Informationen oder Informationen, die eine Partei bei Erhalt bereits kennt oder

deren Weitergabe in Erfüllung gesetzlicher oder behördlicher Offenbarungspflichten erfolgt.

Sofern eine Partei Informationen aufgrund solcher Offenbarungspflichten weitergibt,

informiert die weitergebende Partei die andere unverzüglich schriftlich.

 

  1. Datenschutz 

 

Regelungen zum Datenschutz sind Gegenstand der Anlage 1: Auftragsdatenverarbeitung.

 

  1. Ansprechpartner 

 

16.1 Der Kunde benennt einen Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit der

Durchführung dieses Vertrags.

 

16.2 Pokeshot benennt einen Ansprechpartner, der zuständig ist für alle Anfragen des Kunden. Fragen zu Vertragserweiterungen, fachlichen Änderungswünschen, Erweiterungen und sonstigen

Themen, sowie technischen und organisatorischen Themen nimmt er auf und koordiniert

diese innerhalb von Pokeshot.

 

16.3 Die Parteien ernennen die jeweiligen Ansprechpartner unmittelbar nach Abschluss dieses

Vertrags.

 

 

  1. Sonstige Regelungen 

 

17.1 Nach vorheriger schriftlicher Zustimmung darf Pokeshot nach Abschluss dieses Servicevertrags den Kunden als Referenzkunden nennen und ihn in Präsentationen mit dessen Logo aufführen.

Hierfür sendet der Kunde Pokeshot sein Firmenlogo zu. Nach dessen Livegang darf Pokeshot das Logo des Kunden auf der Website veröffentlichen. In gemeinsamer Absprache mit dem Kunden und

nach dessen vorheriger Freigabe darf Pokeshot den Kunden in Pressemitteilungen als

Referenzprojekt aufführen. Soweit beide Seiten zustimmen, erstellt Pokeshot in Zusammenarbeit

mit dem Kunden eine Case Study, die Pokeshot auf der Website und zu Vertriebszwecken

verwenden darf.

 

17.2 Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und den Anlagen, geht der Vertrag vor.

 

17.3 Dieser Vertrag und seine Anlagen sowie der Vertrag über die Auftragsdatenverarbeitung

regeln die diesbezüglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien abschließend und

vollständig. AGB des Kunden akzeptiert Pokeshot nicht.

 

17.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, oder sollte ein

wesentlicher Punkt nicht geregelt sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen

unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine

Regelung herbeizuführen, die dem beabsichtigten Erfolg am nächsten kommt und die die

Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

 

17.5 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für

diese Klausel und den Verzicht auf diese Formbestimmung. Schriftform im Sinne dieses

Vertrags entspricht der gesetzlichen Schriftform.

 

17.6 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz

von Pokeshot, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

Anlagen:

 

Anlage 1: Auftragsverarbeitung (gemäß Art. 28 DS-GVO)

Anlage 2: Leistungsbeschreibung

 

 

 

 

 

 

Anlage 1: Auftragsverarbeitung (gemäß Art. 28 DS-GVO) 

 

zwischen

 

Kunde

 

-nachfolgend „Auftraggeber"

 

 

und

 

Pokeshot GmbH

Rudower Chaussee 17, 12489 Berlin

 

-nachfolgend „Auftragsverarbeiter"

 

 

wird nachfolgende datenschutzrechtliche Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener

Daten im Auftrag getroffen:

 

  1. Gegenstand und Dauer der Vereinbarung 

 

1.1 Der Auftrag umfasst die operative Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der

Leistungserbringung. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet dabei personenbezogene Daten für

den Auftraggeber im Sinne von Art. 4 Nr. 2 und Art. 28 DS-GVO auf Grundlage dieses Vertrags.

 

1.2 Die vertraglich vereinbarte Dienstleistung wird ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der

Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen

Wirtschaftsraum erbracht. Jede Verlagerung der Dienstleistung oder von Teilarbeiten dazu in

ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen,

wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind (z.B.

Angemessenheitsbeschluss der Kommission, Standarddatenschutzklauseln, genehmigte

Verhaltensregeln).

 

1.3 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Laufzeit richtet sich nach dem

Servicevertrag, der als Hauptvertrag anzusehen ist.

 

  1. Zweck, Umfang und Art der Verarbeitung, Art der personenbezogenen Daten sowie Kategorien betroffener Personen 

 

2.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag erfolgt ausschließlich

zweckgebunden.

 

2.2 Zweck, Umfang und Art sind wie folgt (gemäß der Definition von Art. 4 Nr. 2 DS-GVO):

Bereitstellung eines SKHs unter dem Namen Smart Knowledge Hub für Nutzer,

die nach Anmeldung Lerninhalte auf Basis von Anhang 2: Leistungsbeschreibung nutzen

können.

 

2.3 Art der personenbezogenen Daten (entsprechend der Definition von Art. 4 Nr. 1, 5 und 10 DSGVO):

  • Interessenten-/ Kundendaten
  • Lernstanddaten / Ergebnisdaten

 

Kategorien betroffener Daten (entsprechend der Definition von Art. 4 Nr. 1 DS-GVO):

  • Alias oder eine andere Art einer eindeutigen Kennung des Nutzers
  • IP-Adresse
  • Login-Daten

 

  1. Rechte und Pflichten sowie Weisungsbefugnisse des Auftraggebers 

 

3.1 Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DS-GVO sowie für

die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DS-GVO ist allein

der Auftraggeber verantwortlich. Gleichwohl ist der Auftragsverarbeiter verpflichtet, alle

solche Anfragen, sofern sie erkennbar ausschließlich an den Auftraggeber gerichtet sind,

unverzüglich an diesen weiterzuleiten.

 

3.2 Der Auftraggeber erteilt alle Aufträge, Teilaufträge und Weisungen in der Regel schriftlich

oder in einem dokumentierten elektronischen Format. Mündliche Weisungen sind

unverzüglich schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format zu bestätigen.

 

3.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, sich vor Beginn der Verarbeitung und sodann regelmäßig in

angemessener Weise von der Einhaltung der beim Auftragsverarbeiter getroffenen

technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie der in diesem Vertrag festgelegten

Verpflichtungen zu überzeugen.

 

3.4 Der Auftraggeber informiert den Auftragsverarbeiter unverzüglich, wenn er Fehler oder

Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt.

 

3.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten

Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des

Auftragsverarbeiters vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach

Beendigung dieses Vertrags bestehen.

 

 

  1. Weisungsberechtigte des Auftraggebers, Weisungsempfänger des Auftragsverarbeiters 

 

4.1 Die weisungsberechtigten Funktionen des Auftraggebers werden dem Auftragsverarbeiter

unverzüglich nach Abschluss dieses Vertrags inkl. deren Organisationseinheit und

Kontaktdaten mitgeteilt.

 

4.2 Weisungsempfänger beim Auftragsverarbeiter sind die Mitarbeiter des Client Services

Bereichs.

 

4.3 Für Weisungen ist die Kommunikation per Email zu nutzen. Die hierfür zu verwendende Email-

Adresse ist: support@pokeshot.com

 

4.4 Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung der Ansprechpartner werden dem

Vertragspartner unverzüglich und grundsätzlich schriftlich oder elektronisch die Nachfolger

bzw. die Vertreter mitgeteilt. Die Weisungen sind für ihre Geltungsdauer und anschließend

noch für drei volle Kalenderjahre aufzubewahren.

 

 

  1. Pflichten des Auftragsverarbeiters 

 

5.1 Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der

getroffenen Vereinbarungen und nach Weisungen des Auftraggebers, sofern er nicht zu einer

anderen Verarbeitung durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der

Auftragsverarbeiter unterliegt, hierzu verpflichtet ist (z. B. Ermittlungen von Strafverfolgungs- oder

Staatsschutzbehörden). In einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem

Verantwortlichen/Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit,

sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen

Interesses verbietet (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. a DS-GVO).

 

5.2 Der Auftragsverarbeiter verwendet die zur Verarbeitung überlassenen personenbezogenen

Daten für keine anderen, insbesondere nicht für eigene Zwecke.

 

5.3 Bei der Erfüllung der Rechte der betroffenen Personen nach Art. 12 bis 22 DS-GVO durch den

Auftraggeber, an der Erstellung der Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten sowie bei

erforderlichen Datenschutz-Folgeabschätzungen des Auftraggebers hat der

Auftragsverarbeiter im notwendigen Umfang mitzuwirken und den Auftraggeber soweit

möglich angemessen zu unterstützen (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit e und f DS-GVO).

 

5.4 Der Auftragsverarbeiter wird den Auftraggeber unverzüglich darauf aufmerksam machen,

wenn eine vom Auftraggeber erteilte Weisung seiner Meinung nach gegen gesetzliche

Vorschriften verstößt (Art. 28 Abs. 3 Satz 3 DS-GVO). Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt,

die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den

Verantwortlichen beim Auftraggeber nach Überprüfung bestätigt oder geändert wird.

 

5.5 Der Auftragsverarbeiter hat personenbezogene Daten aus dem Auftragsverhältnis zu

berichtigen, zu löschen oder deren Verarbeitung einzuschränken, wenn der Auftraggeber dies

mittels einer Weisung verlangt und berechtigte Interessen des Auftragsverarbeiters dem nicht

entgegenstehen.

 

5.6 Auskünfte über personenbezogene Daten aus dem Auftragsverhältnis an Dritte oder den

Betroffenen darf der Auftragsverarbeiter nur nach vorheriger Weisung oder Zustimmung

durch den Auftraggeber erteilen.

 

5.7 Der Auftragsverarbeiter erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber grundsätzlich

nach Terminvereinbarung -berechtigt ist, die Einhaltung der Vorschriften über

Datenschutz und Datensicherheit sowie der vertraglichen Vereinbarungen im angemessenen

und erforderlichen Umfang selbst oder durch vom Auftraggeber beauftragte Dritte zu

kontrollieren, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die

gespeicherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme sowie durch Überprüfungen

und Inspektionen vor Ort (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. h DS-GVO).

 

5.8 Der Auftragsverarbeiter sichert zu, dass er, soweit erforderlich, bei diesen Kontrollen

unterstützend mitwirkt.

 

5.9 Der Auftragsverarbeiter bestätigt, dass ihm die für die Auftragsverarbeitung einschlägigen

datenschutz-rechtlichen Vorschriften der DS-GVO bekannt sind. Er verpflichtet sich, auch die

für diesen Auftrag relevanten Regeln des Fernmeldegeheimnisses zu beachten.

 

5.10 Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, bei der auftragsgemäßen Verarbeitung der

personenbezogenen Daten des Auftraggebers die Vertraulichkeit zu wahren. Diese besteht

auch nach Beendigung des Vertrags fort.

 

5.11 Der Auftragsverarbeiter sichert zu, dass er die bei der Durchführung der Arbeiten

beschäftigten Mitarbeiter vor Aufnahme der Tätigkeit mit den für sie maßgebenden

Bestimmungen des Datenschutzes vertraut macht und für die Zeit ihrer Tätigkeit wie auch

nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses in geeigneter Weise zur Verschwiegenheit

verpflichtet (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. b und Art. 29 DS-GVO). Der Auftragsverarbeiter

überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in seinem Betrieb.

 

5.12 Beim Auftragsverarbeiter ist als Beauftragter für den Datenschutz bestellt:

 

wandrey GmbH

Motzener Strasse 25

12277  Berlin

 

Der Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter: kontakt@agidat.de

 

5.13 Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.

 

 

  1. Mitteilungspflichten des Auftragsverarbeiters bei Störungen der Verarbeitung und bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

 

6.1 Der Auftragsverarbeiter teilt dem Auftraggeber unverzüglich Störungen, Verstöße des

Auftragsverarbeiters oder der bei ihm beschäftigten Personen sowie gegen

datenschutzrechtliche Bestimmungen oder die im Auftrag getroffenen Festlegungen sowie

den Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung

personenbezogener Daten mit. Dies gilt vor allem auch im Hinblick auf eventuelle Melde- und

Benachrichtigungspflichten des Auftraggebers nach Art. 33 und Art. 34 DS-GVO.

 

6.2 Der Auftragsverarbeiter sichert zu, den Auftraggeber erforderlichenfalls bei seinen Pflichten

nach Art. 33 und 34 DS-GVO angemessen zu unterstützen (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. f DS-GVO).

Meldungen nach Art. 33 oder 34 DS-GVO für den Auftraggeber darf der Auftragsverarbeiter

nur nach vorheriger Weisung gern. Ziff. 4 dieses Vertrags durchführen.

 

  

 

  1. Unterauftragsverhältnisse mit Subunternehmern für Kerndienstleistungen (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. d DS-GVO) 

 

7.1 Die Beauftragung von Subunternehmern zur Verarbeitung von Daten des Auftraggebers ist

dem Auftragsverarbeiter nur mit Genehmigung des Auftraggebers gestattet, Art. 28 Abs. 2

Satz 1 DS-GVO, welche auf einem der o. g. Kommunikationswege (Ziff. 4) mit Ausnahme der

mündlichen Gestattung erfolgen muss. Die Zustimmung kann nur erteilt werden, wenn der

Auftragsverarbeiter dem Auftraggeber Namen und Anschrift sowie die vorgesehene Tätigkeit

des Subunternehmers mitteilt. Außerdem muss der Auftragsverarbeiter dafür Sorge tragen,

dass er den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der von Diesem

getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen im Sinne von Art. 32 DS-GVO

sorgfältig auswählt.

 

7.2 Der Auftragsverarbeiter hat vertraglich sicherzustellen, dass die vereinbarten Regelungen

zwischen Auftraggeber und Auftragsverarbeiter auch gegenüber Subunternehmern gelten. In

dem Vertrag mit dem Subunternehmer sind die Angaben so konkret festzulegen, dass die

Verantwortlichkeiten des Auftragsverarbeiters und des Subunternehmers deutlich

voneinander abgegrenzt werden. Werden mehrere Subunternehmer eingesetzt, so gilt dies

auch für die Verantwortlichkeiten zwischen diesen Subunternehmern. Insbesondere muss der

Auftraggeber berechtigt sein, im Bedarfsfall angemessene Überprüfungen und Inspektionen,

auch vor Ort, bei Subunternehmern durchzuführen oder durch von ihm beauftragte Dritte

durchführen zu lassen.

 

7.3 Der Vertrag mit dem Subunternehmer muss schriftlich abgefasst werden, was auch in einem

elektronischen Format erfolgen kann (Art. 28 Abs. 4 und Abs. 9 DS-GVO).

 

7.4 Der Auftragsverarbeiter haftet gegenüber dem Auftraggeber dafür, dass der Subunternehmer

den Datenschutzpflichten nachkommt, die ihm durch den Auftragsverarbeiter im Einklang mit

dem vorliegenden Vertragsabschnitt vertraglich auferlegt wurden.

Zurzeit ist für den Auftragsverarbeiter ausschließlich Microsoft Corporation [ Microsoft

Azure], One Microsoft Way, Redmond -Washington, 98052, USA und Microsoft Corporation

[ Microsoft Azure], One Microsoft Place, South County Business Park Leopardstown, Dublin

18, D18 P521, Irland als Dienstleister tätig, der personenbezogene Daten verarbeitet. Das

Unternehmen betreibt in Amsterdam (NL) und Dublin (IRL) die Microsoft Azure Cloud, mit der

Smart Knowledge Hub betrieben wird. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Beauftragung des hier

genannten Unternehmens einverstanden.

 

7.5 Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte

Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung neuer oder die Ersetzung bisheriger

Subunternehmer. Der Auftraggeber erhält die Möglichkeit, gegen derartige Änderungen

Einspruch zu erheben, sofern die bisher vereinbarten und von Auftragsverarbeiter

zugesicherten technischen und organisatorischen Maßnahmen nicht vollständig

gewährleistet werden können (§ 28 Abs. 2 Satz 2 DS-GVO). In diesem Fall darf die

beabsichtigte Änderung nicht vollzogen werden.

 

 

 

  1. Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DS-GVO (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. c DS-GVO) 

 

8.1 Es wird für die konkrete Auftragsverarbeitung ein dem Risiko für die Rechte und Freiheiten

der von der Verarbeitung betroffenen natürlichen Personen angemessenes Schutzniveau

gewährleistet. Dazu werden die Schutzziele von Art. 32 Abs. 1 DS-GVO, wie Vertraulichkeit,

Integrität und Verfügbarkeit der Systeme und Dienste sowie deren Belastbarkeit in Bezug auf

Art, Umfang, Umstände und Zweck der Verarbeitungen derart berücksichtigt, dass durch

geeignete technische und organisatorische Abhilfemaßnahmen das Risiko auf Dauer

eingedämmt wird. Für die auftragsgemäße Verarbeitung personenbezogener Daten wird eine

angemessene und nachvollziehbare Methodik zur Risikobewertung verwendet, welche die

Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Risiken für die Rechte und Freiheiten der von der

Verarbeitung Betroffenen berücksichtigt.

 

8.2 Das beschriebene Datenschutzkonzept des Auftragsverarbeiters stellt die

Mindestanforderungen der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) passend

zum ermittelten Risiko unter Berücksichtigung der Schutzziele nach Stand der Technik

detailliert und unter besonderer Berücksichtigung der eingesetzten IT-Systeme und

Verarbeitungsprozesse beim Auftragsverarbeiter dar. Hierbei ist auch das Verfahren zur

regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und

organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der datenschutzkonformen Verarbeitung

beschrieben.

 

8.3 Der Auftragsverarbeiter hat bei gegebenem Anlass, mindestens aber jährlich, eine

Überprüfung, Bewertung und Evaluation der Wirksamkeit der technischen und

organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung

durchzuführen (Art. 32 Abs. 1 lit. d DS-GVO). Das Ergebnis des Auditberichts ist dem

Auftraggeber auf Anforderung mitzuteilen.

 

 

  1. Verpflichtungen des Auftragsverarbeiters nach Beendigung des Auftrags, Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. g DS-GVO 

 

Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten hat der Auftragsverarbeiter sämtliche in seinen

Besitz sowie an Subunternehmen gelangte Daten, Unterlagen und erstellte Verarbeitungs- oder

Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem

Auftraggeber auszuhändigen.

 

 

  1. Sonstiges 

 

10.1 Vereinbarungen zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie Kontroll- und

Prüfungsunterlagen (auch zu Subunternehmen) sind von beiden Vertragspartnern für ihre

Geltungsdauer und anschließend noch für drei volle Kalenderjahre aufzubewahren.

 

10.2 Für Nebenabreden ist grundsätzlich die Schriftform oder ein dokumentiertes elektronisches

Format erforderlich. Als Gerichtsstand wird das für den Auftragsverarbeiter örtlich zuständige

Gericht vereinbart.

 

10.3 Sollte das Eigentum oder die zu verarbeitenden personenbezogenen Daten des Auftraggebers

beim Auftragsverarbeiter durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder

Beschlagnahme), durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige

Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragsverarbeiter den Auftraggeber unverzüglich

zu verständigen.

 

10.4 Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts i.S.v. § 273 BGB wird hinsichtlich der für den

Auftraggeber verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen.

 

10.5 Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit

der Vereinbarung im Übrigen nicht.

 

 

 

 

 

Anlage 2: Leistungsbeschreibung 

 

  1. Leistungen 

 

Pokeshot verbringt die im Folgenden beschriebenen Leistungen an den Kunden. Darauf basierend

kann dieser Nutzern Lerninhalte zur Verfügung stellen. Es besteht ein Service-Level-

Agreement für die Verfügbarkeit von Smart Knowledge Hub.

 

 

  1. Ansprechpartner 

 

Der Ansprechpartner seitens Pokeshot ist grundsätzlich montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 17:00

Uhr erreichbar. Bei längerer Abwesenheit trifft Pokeshot eine interne Vertretungsregelung.

 

 

  1. Zugangskanäle zu Smart Knowledge Hub für Nutzer 

 

Der Nutzer kann Smart Knowledge Hub über stationäre Computer per Smart Knowledge Hub Web oder

mobile Endgeräte (auch Notebooks) nutzen. Der Zugang zu diesen

Kanälen erfolgt über eine von Pokeshot bereitgestellte Webseite, die der Kunde in eigene

Webseiten oder Anwendungen integrieren kann. Abhängig von der von Pokeshot detektierten

Hardware des Endnutzers bietet Pokeshot dem Endnutzer verschiedene Zugangskanäle an:

 

3.1 Web-Browser: Pokeshot betreibt hierzu eine Webseite, über die die Nutzung möglich ist.

Unterstützt werden die gängigen Browser (z.B. Edge, Firefox, Opera, Chrome) in den neuesten

Versionen. Der Web-Browser muss HTML5 unterstützen.

 

 

  1. Systemanforderungen 

 

Smart Knowledge Hub benötigt nachfolgende Systemanforderungen. Bedienung und

Aufrechterhaltung dieser technischen Voraussetzungen liegen in der Verantwortung des

Kunden. Dies gilt auch im Falle von Weiterentwicklungen der SaaS-Dienste bzw. deren

Infrastruktur:

 

Smart Knowledge Hub Web:

 

  • Browser: Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge in der jeweils aktuellen Version; Safari und Internet Explorer werden nicht unterstützt.
  • Empfohlene Mindest-Bildschirmauflösung: 1280 x 1024

Smart Knowledge Hub Web erlaubt folgende Funktionen:

 

  • Login/Logout zum Smart Knowledge Hub SaaS Service
  • Abspielen von bereitgestellten Inhalten: nur WBT-/HTML5-Inhalte


Smart Knowledge Hub Backend:


  • Browser: Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge in der jeweils aktuellen Version; Safari und Internet Explorer werden nicht unterstützt.
  • Empfohlene Mindest-Bildschirmauflösung: 1920 x 1080

 

 

  1. Internetverbindung 

 

Eine Internetverbindung mit mindestens 2Mbit wird empfohlen. Bei einer größeren

Benutzerzahl und großen Datenmengen wird eventuell mehr Bandbreite benötigt. Bei Verwendung

Einer Terminalserververbindung oder wenn in dem Unternehmen des Kunden über die gleiche

Internetverbindung viel Datenverkehr läuft (z.B. Mitarbeiter Webradio hören), kann dies die

Bediengeschwindigkeit von Smart Knowledge Hub beeinträchtigen, ohne dass Pokeshot hierauf Einfluss

nehmen kann.

 

 

  1. Nutzermenge 

 

Anmeldungen an Smart Knowledge Hub erfordern ein aktives Benutzerkonto. Dies wird entweder

über Smart Knowledge Hub bereitgestellt oder durch eine SSO-Schnittstelle realisiert.

 

 

  1. Speicherplatz 

 

In Smart Knowledge Hub erstellte und importierte Dateien werden dauerhaft gespeichert. Dafür

wird von Pokeshot ein Filespace (Festplattenspeicher) abhängig von der abonnierten Lizenz zur

Verfügung gestellt.

 

 

  1. Passwortsicherheit 

 

Sofern das Benutzerverzeichnis von Smart Knowledge Hub verwendet wird und keine SSO-

Schnittstelle zum Einsatz kommt, gelten folgende Passwortrichtlinien:

 

8.1 Zulässige Zeichen:

  • A-Z
  • a-z
  • 0-9

 

  • @#$%A&*-! + =[] | \ ~
  • Geschweifte Klammern

 

8.2 Unzulässige Zeichen

 

  • Unicode-Zeichen
  • Leerzeichen

 

8.3 Kennworteinschränkungen

 

  • Mindestens 8 und höchstens 16 Zeichen.
  • Für sichere Kennwörter müssen drei der folgenden vier Elemente enthalten sein:
  • Kleinbuchstaben
  • Großbuchstaben
  • Zahlen (0 bis 9)
  • Symbole (siehe die vorherigen Kennworteinschränkungen)

 

8.4 Der Zeitraum bis zum Ablauf des Kennworts beträgt standardmäßig 90 Tage. Dieser Wert kann

durch Pokeshot konfiguriert werden.

 

8.5 Die Benachrichtigung zum Ablauf des Kennworts erfolgt standardmäßig 14 Tage, bevor das

Kennwort abläuft. Dieser Wert kann durch Pokeshot konfiguriert werden.

 

8.6 Ändert der Kunde/Nutzer sein Kennwort, so kann das letzte Kennwort nicht erneut verwendet

werden.

 

8.7 Setzt der Kunde/Nutzer ein vergessenes Kennwort zurück, so kann das letzte Kennwort erneut

verwendet werden.

 

8.8 Nach 10 nicht erfolgreichen Anmeldeversuchen mit einem falschen Kennwort wird der

Kunde/Nutzer für eine Minute gesperrt. Mit jedem weiteren fehlerhaften Anmeldeversuch

verlängert sich die Dauer, die der Kunde/Nutzer gesperrt ist.

 

 

  1. Datensicherung/Server/Rechenzentrum 

 

9.1 Die Daten werden beim Erstellen gesichert. Alle Daten werden redundant gespeichert.

 

9.2 Die Daten der einzelnen Kunden-Instanzen sind logisch von den Daten anderer Kunden

getrennt.

 

9.3 Das verwendete Serversystem besteht aus redundanten Datenbankservern, redundanten

Application Servern, Routern, Load-Balancern und einem Backup System. Eine Firewall schützt

das Serversystem. Alle eingesetzten Server verfügen über gespiegelte Platten, redundante

Netzteile und mehrfache Netzanschlüsse.

 

9.4 Die von Pokeshot verwendeten Speicherzentren befinden sich in Amsterdam (NL) und Dublin (IRL). Für die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungspflichten ist der Kunde

verantwortlich. Pokeshot kann das Rechenzentrum wechseln, sofern die Server eines anderen

Rechenzentrumsbetreibers eine ähnliche Ausfallsicherheit bieten.

 

 

  1. Abbruch der Internetverbindung 

 

Sollte während der Arbeit mit Smart Knowledge Hub Web die Internetverbindung abbrechen, wird

der Zugang zu Smart Knowledge Hub Web automatisch unterbrochen. Der Nutzer wird darüber vom

System informiert. Bis zu dem Zeitpunkt erzeugte und nicht gespeicherte Daten werden aus

Sicherheitsgründen verworfen. Ein Abbruch der Internetverbindung bei Smart Knowledge Hub-App

hat keine Auswirkungen auf die Daten. Diese werden innerhalb der App gespeichert. Der

Nutzer kann den Prozess auch offline durchführen.

 

 

  1. Daten-Verschlüsselung 

 

Daten werden verschlüsselt übertragen. Der Datenzugriff zu Smart Knowledge Hub erfolgt mit

Transport Layer Security (TLS)-Technologie, weitläufiger bekannt unter der

Vorgängerbezeichnung Secure Sockets Layer (SSL) mit Server-Authentifizierung.

 

 

  1. Wartungsarbeiten 

 

Wartungsarbeiten nimmt Pokeshot zu Zeiten vor, in denen ein niedriges Aufkommen an Nutzern zu

erwarten ist. Die Auswirklungen auf die Systeme werden dabei möglichst auf ein Minimum

reduziert. Normale Wartungsarbeiten werden möglichst zwischen 6:00 und 9:00 Uhr oder 22:00 Uhr und 06:00 Uhr

durchgeführt. Die Wartungszeiten überschreiten in der Regel nicht 10 Stunden pro Monat.

Führen notwendige Wartungsarbeiten absehbar zu Ausfallzeiten von mehr als 10 Stunden,

werden diese mit dem Kunden abgestimmt.

 

  1. Monitoring/ Incident Management 

 

Pokeshot überwacht die technischen und operativen Systeme zur Bereitstellung von

Smart Knowledge Hub. Im Falle einer Störung der Dienstleistung erhält das Pokeshot Technik Team eine

Alarmmeldung. Das Team leitet eine Fehlereingrenzung und Ursachenanalyse ein. Führt die

Störung zu einer nicht unerheblichen Beeinträchtigung von Smart Knowledge Hub versendet Pokeshot

eine E-Mail an den Kunden mit Informationen zu Art und Dauer der Störung sowie den

getroffenen Gegenmaßnahmen.

 

Das Pokeshot Support Team / HelpDesk ist unter https://support.pokeshot-smz.com/  erreichbar. Probleme können als Tickets unter https://support.pokeshot-smz.com/support/tickets/new gemeldet werden. Zusätzlich können Supportanfragen auch  via Email an  support@pokeshot.com gestellt werden. Support anfrage via Email haben automatisch die Priorität „niedrig“.

 

 

  1. Dokumentation 

 

Pokeshot dokumentiert die Gesamtlösung des Smart Knowledge Hub und die technischen Einstellungen

der Systeme sowie Änderungswünsche und Wartungsarbeiten. Pokeshot stellt die Dokumentation

in elektronischer Form zur Verfügung, soweit dies für den zuverlässigen und sicheren Betrieb

notwendig ist.

 

 

 

 

 

  1. Archivierung 

 

Sofern der Kunde Pokeshot mit der Archivierung beauftragt hat, archiviert Pokeshot die erhobenen

Lernstanddaten. Pokeshot bedient sich dazu der Leistungen des von ihr eingesetzten

Rechenzentrums.

 

 

  1. Installationsleistungen 

 

Der Leistungsumfang der einzelnen Pakete inklusiven deren Leistungsumfang zum Zeitpunkt

des Abschlusses findet sich in Anlage 3: Smart Knowledge Hub Funktionsumfang.

 

Pokeshot erstellt für den Kunden einen Nutzer-Account innerhalb des Smart Knowledge Hubs und

hinterlegt dort kundenspezifische Einstellungen gemäß dem gewählten Paket. Dazu gehört

u.a. die Einrichtung der entsprechenden Speichergrößen, die Freischaltung der möglichen

Nutzerzahl und die Integration des Logos an den dafür vorgesehenen Stellen. Außerdem wird

für den Kunden Azure Active Directory freigeschaltet.

 

 

 

 

 

 


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